RS Vwgh 1992/3/26 90/16/0217

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Veröffentlicht am 26.03.1992
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/16/0218

Rechtssatz

Die Abgabenschuld entsteht iSd stRsp erst, wenn der begünstigte Zweck aufgegeben wurde bzw wenn seit dem Erwerbsvorgang acht Jahre vergangen waren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990160217.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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