RS Vwgh 1992/3/26 90/16/0236

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Veröffentlicht am 26.03.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §183;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/16/0238

Rechtssatz

Die Angaben einer Partei, wonach die von der Behörde begehrte Auskunft nur von einer bestimmten Person erteilt werden könne, ist einem Beweisantrag gleichzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990160236.X04

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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