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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §183;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/16/0238Rechtssatz
Die Angaben einer Partei, wonach die von der Behörde begehrte Auskunft nur von einer bestimmten Person erteilt werden könne, ist einem Beweisantrag gleichzusetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990160236.X04Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
23.03.2012