RS Vwgh 1992/3/30 91/10/0203

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Veröffentlicht am 30.03.1992
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
80/02 Forstrecht

Norm

B-VG Art7 Abs1;
ForstG 1975 §85 Abs1 litb;
StGG Art2;
StGG Art5;

Rechtssatz

Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung des § 85 Abs 1 lit b ForstG 1975 im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz und den Grundsatz der Unverletzlichkeit des Eigentums, denn die dem Waldeigentümer durch

§ 85 ForstG 1975 auferlegten Beschränkungen dienen dem auch im öffentlichen Interesse gelegenen Schutz des Waldes und finden darin ihre sachliche Rechtfertigung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991100203.X01

Im RIS seit

30.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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