Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ForstG 1975 §17 Abs2;Rechtssatz
Wenn die belangte Behörde eine Rodungsbewilligung ohne Antrag des zur Antragstellung nach dem ForstG Legitimierten erteilt hat, belastet sie ihren Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes (hier Antrag einer Bergbahngesellschaft, Zustellung des Bewilligungsbescheides an den legitimierten Waldeigentümer).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991100232.X01Im RIS seit
30.03.1992