RS Vwgh 1992/3/30 91/10/0232

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Veröffentlicht am 30.03.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17 Abs2;
ForstG 1975 §19 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Wenn die belangte Behörde eine Rodungsbewilligung ohne Antrag des zur Antragstellung nach dem ForstG Legitimierten erteilt hat, belastet sie ihren Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes (hier Antrag einer Bergbahngesellschaft, Zustellung des Bewilligungsbescheides an den legitimierten Waldeigentümer).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991100232.X01

Im RIS seit

30.03.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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