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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GewO 1973 §74 Abs2;Rechtssatz
Genehmigungen für eine gewerbliche Betriebsanlage können nach der geltenden Rechtslage nicht mehrfach nebeneinander erteilt werden (vgl hiezu auch die Darlegungen in Stolzlechner-Wendl-Zitta, Die gewerbliche Betriebsanlage2, Rz 288, über die mangelnden gesetzlichen Grundlagen eines "Verzichtes" des Betriebsinhabers auf den ihm erteilten Genehmigungsbescheid, um im Falle einer Neugenehmigung "mildere" Auflagen vorgeschrieben zu erhalten).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991040305.X02Im RIS seit
11.07.2001