RS Vwgh 1992/3/31 91/04/0305

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Veröffentlicht am 31.03.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §74 Abs2;
GewO 1973 §81 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Genehmigungen für eine gewerbliche Betriebsanlage können nach der geltenden Rechtslage nicht mehrfach nebeneinander erteilt werden (vgl hiezu auch die Darlegungen in Stolzlechner-Wendl-Zitta, Die gewerbliche Betriebsanlage2, Rz 288, über die mangelnden gesetzlichen Grundlagen eines "Verzichtes" des Betriebsinhabers auf den ihm erteilten Genehmigungsbescheid, um im Falle einer Neugenehmigung "mildere" Auflagen vorgeschrieben zu erhalten).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991040305.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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