RS Vwgh 1992/3/31 87/14/0060

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Veröffentlicht am 31.03.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §15 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Kein "üblicher Mittelpreis des Verbraucherortes" ist anzunehmen, wenn die Höhe der wertgesicherten Miete nach dem Satz der Bundesgebäudeverwaltung, den diese üblicherweise für Wohnungen ihrer Bediensteten berechnet, festgesetzt worden ist. Die Richtlinien der Bundesgebäudeverwaltung aus dem Jahre 1967 können mit ihren Werten nicht den dem Einkommensteuerrecht eigentümlichen, von der Preisentwicklung abhängigen Mittelpreisen des Verbraucherortes gleichgehalten werden.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1987140060.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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