RS Vwgh 1992/3/31 90/15/0124

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Veröffentlicht am 31.03.1992
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs14;

Rechtssatz

Hat der Abgabepflichtige nicht seinem Unternehmensbereich zugeordnete Gegenstände verkauft und in den darüber ausgestellten Rechungen Umsatzsteuer ausgewiesen, so schuldet er diese Umsatzsteuer - unabhängig von der Frage der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten und der Vereinnahmung der Umsatzsteuer - nach § 11 Abs 14 UStG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990150124.X03

Im RIS seit

31.03.1992

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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