RS Vwgh 1992/4/7 87/08/0086

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Veröffentlicht am 07.04.1992
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
72/02 Studienrecht allgemein

Norm

AHStG §26 Abs4;
AHStG §26 Abs5;
ASVG §4 Abs2;
BDG 1979 §100 Abs1;

Rechtssatz

Bei Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit von Prüfungskommissionsmitgliedern gem § 26 Abs 4 AHSchStG wird insoweit auf die Praxis bei der Einteilung der Mitglieder der Prüfungskommissionen zu Prüfungen Bedacht zu nehmen sein, als jedenfalls Kommissionsmitglieder, die nicht dem Dienststand der Universität angehören, nicht gegen ihren Willen eingeteilt werden, was für Zeitpunkt und Umfang der Arbeitserbringung weitestgehende Selbstbestimmung bedeutet.

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1987080086.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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