RS Vwgh 1992/4/7 91/11/0010

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Veröffentlicht am 07.04.1992
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §30 Abs1;
KFG 1967 §73 Abs1;
KFG 1967 §73 Abs2;

Rechtssatz

In einem Verfahren nach § 73 Abs 1 und Abs 2 KFG, in dem die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen auf Grund der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit iSd § 30 Abs 1 KDV beurteilt wird, können (auch positive) internistische und neurologische Befundberichte nicht ausschlaggebend sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991110010.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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