RS Vwgh 1992/4/8 86/12/0211

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Veröffentlicht am 08.04.1992
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §12 Abs1 lita;
GehG 1956 §12 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Die Vollanrechnung gem § 12 Abs 2 Z 2 GehG beschränkt sich auf den Präsenzdienst selbst und erlaubt keine Ausdehnung auf "Urlaubsmonate".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1986120211.X02

Im RIS seit

16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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