RS Vwgh 1992/4/8 92/01/0016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.04.1992
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Mit der Behauptung, wegen des Verdachts der Spionage mehrfach verhaftet und aus dem Militärdienst entlassen worden zu sein, macht der Asylwerber keinen der in der Flüchtlingskonvention aufgezählten, für die Flüchtlingseigenschaft maßgeblichen Gründe geltend, da es sich um eine Form der Kriminalität handelt, die auch in tratditionsgemäß demokratischen Ländern strafrechtlich verfolgt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010016.X01

Im RIS seit

08.04.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten