RS Vfgh 1984/3/5 B61/80

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Veröffentlicht am 05.03.1984
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Index

32 Steuerrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
EStG §6 Z9
UStG 1972 §27 Abs12 Satz1

Rechtssatz

UStG; keine gleichheitswidrige Auslegung von §27 Abs12 Satz 1

EStG; keine Bedenken gegen die unterschiedliche Regelung der Zuführung eigener Wirtschaftsgüter in das Betriebsvermögen und des Erwerbes aus dem Vermögen eines Dritten iS des §6 Z9

Entscheidungstexte

Schlagworte

Umsatzsteuer, Vorratsentlastung, Einkommensteuer, Gewinnermittlung (Einkommensteuer)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1984:B61.1980

Dokumentnummer

JFR_10159695_80B00061_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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