RS VwGH Erkenntnis 1992/04/08 91/12/0044

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Veröffentlicht am 08.04.1992
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Rechtssatz

Beruht die Leistungserbringung nicht auf einer Verpflichtung gem § 49 Abs 3 LDG 1984, so steht dem Lehrer unter den Voraussetzungen des § 61 Abs 1 GehG iVm § 49 und § 50 LDG 1984 ein Anspruch auf Mehrdienstleistungsvergütung zu

(Hinweis E 27.1.1986, 85/12/0082) (hier: Sonderschuldirektor erbrachte im Rahmen des Schulversuches "Tagesheimschule" obwohl er von der regelmäßigen Unterrichtserteilung befreit war, als Tagesheimlehrer Dienstleistungen von 12 Wochenstunden; durch die Beh ungeklärt blieb, ob diese Leistung auf Grund einer Vertretungspflicht erfolgte oder "freiwillig"; Aufhebung wegen Begründungsmangels).

Im RIS seit
16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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