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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Die Auswirkungen von Schwierigkeiten, mit denen christliche Minderheiten in islamischen Staaten konfrontiert werden, treffen alle Angehörigen dieser Minderheit in gleichem Maße. Diese Unbilden reichen für sich allein noch nicht aus, lediglich daraus, daß ein Asylwerber einer religiösen Minderheit angehört, begründete Furcht vor konkreter Verfolgung abzuleiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010052.X03Im RIS seit
18.01.2002