Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs3;Rechtssatz
Der Verwendungserfolg in der Forschung ist nicht nur für den Weiterbestellungszeitraum, sondern für die Gesamtverwendungsdauer als Universitätsassistent zu beurteilen. Der Universitätsassistent ist nicht verpflichtet, ohne diesbezügliche Aufforderung der Beh einen Tätigkeitsnachweis für den Erstbestellungszeitraum vorzulegen, der über den Inhalt der Akten der Dienstbeh hinausgeht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991120053.X01Im RIS seit
08.04.1992