RS Vwgh 1992/4/8 91/12/0053

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Veröffentlicht am 08.04.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §45 Abs3;
BDG 1979 §176 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Der Verwendungserfolg in der Forschung ist nicht nur für den Weiterbestellungszeitraum, sondern für die Gesamtverwendungsdauer als Universitätsassistent zu beurteilen. Der Universitätsassistent ist nicht verpflichtet, ohne diesbezügliche Aufforderung der Beh einen Tätigkeitsnachweis für den Erstbestellungszeitraum vorzulegen, der über den Inhalt der Akten der Dienstbeh hinausgeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120053.X01

Im RIS seit

08.04.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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