RS Vwgh 1992/4/8 92/01/0052

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Veröffentlicht am 08.04.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Daß ein Asylwerber den Umstand, aus dem er Verfolgung befürchtet, selbst gesetzt hat (hier: Übertritt eines Muslimen aus Ägypten zur christlichen Religion während seines Aufenthaltes in Österreich), ist kein Grund diesen Umstand (Übertritt) nicht als Ursache begründeter Furcht vor Verfolgung anzuerkennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010052.X01

Im RIS seit

18.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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