RS Vwgh 1992/4/8 92/01/0013

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Veröffentlicht am 08.04.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Angesichts der Änderung der politischen Verhältnisse in Bulgarien erweist sich die Argumentation der belangten Behörde, dem Ayslwerber, einem Angehörigen der türkischen Minderheit, sei die Inanspruchnahme des Schutzes seines Heimatlandes zumutbar, als nicht verfehlt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010013.X02

Im RIS seit

08.04.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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