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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Angesichts der Änderung der politischen Verhältnisse in Bulgarien erweist sich die Argumentation der belangten Behörde, dem Ayslwerber, einem Angehörigen der türkischen Minderheit, sei die Inanspruchnahme des Schutzes seines Heimatlandes zumutbar, als nicht verfehlt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010013.X02Im RIS seit
08.04.1992