RS Vwgh 1992/4/8 92/01/0001

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Veröffentlicht am 08.04.1992
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Index

27/01 Rechtsanwälte
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

RAO 1868 §8 Abs1;
ZustG §7;
ZustG §9 Abs1;

Rechtssatz

Eine Sanierung durch tatsächliches Zukommen des Bescheides gem § 9 Abs 1 zweiter Satz ZustG kann nur erfolgen, wenn dieser Bescheid einem zur Zeit des (wirkungslosen) Zustellvorganges bereits der Behörde gegenüber namhaft gemachten Zustellbevollmächtigten zukommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010001.X01

Im RIS seit

08.04.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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