RS Vwgh 1992/4/22 91/03/0067

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Veröffentlicht am 22.04.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
94/01 Schiffsverkehr

Norm

SchiffahrtsG 1990 §15 Abs1 Z11;
SchiffahrtsG 1990 §81 Abs1;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Berücksichtigung der Interessen der Fischerei im Konzessionsverleihungsverfahren ist nach dem SchiffahrtsG 1990 der Behörde übertragen, die diese von Amts wegen wahrzunehmen hat, ohne jedoch dem Fischereiberechtigten einen Rechtsanspruch darauf einzuräumen (Hinweis E 29.1.1992, 91/03/0319).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991030067.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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