RS Vwgh 1992/4/22 91/14/0252

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Veröffentlicht am 22.04.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80;
BAO §9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/13/0148 E 10. September 1987 RS 3

Stammrechtssatz

Ein für die Haftung nach § 9 BAO und § 80 BAO relevantes Verschulden liegt vor, wenn sich der Geschäftsführer schon bei der Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt, die ihm die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtugen, insb auch den Finanzbehörden gegenüber, unmöglich macht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991140252.X03

Im RIS seit

22.04.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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