RS Vwgh 1992/4/23 91/09/0189

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Veröffentlicht am 23.04.1992
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
25/04 Sonstiges Strafprozessrecht
67 Versorgungsrecht

Norm

OFG §15 Abs2 idF 1975/093;
StGB §59 Abs3;
TilgG 1972 §2 Abs1;

Rechtssatz

Nach § 15 Abs 2 OFG kommt es nur auf die Tatsache der Nichttilgung der Verurteilung(en) des Anspruchswerbers zum Zeitpunkt der Antragstellung, nicht jedoch auf den Grund der Nichttilgung (hier: Haftunfähigkeit) an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991090189.X01

Im RIS seit

23.04.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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