RS Vwgh 1992/4/27 91/19/0271

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Veröffentlicht am 27.04.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69;
AVG §8;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Durch die Abweisung eines von Nichtparteien des Verwaltungsverfahrens (hier: betreffend die Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltsverbotes) gestellten Wiederaufnahmeantrages kann die Partei des Verwaltungsverfahrens (hier: der Fremde), die (der) selbst keinen derartigen Antrag gestellt hat, nicht in ihren (seinen) Rechten verletzt werden, sodaß die von ihr (ihm) gegen die Abweisung erhobene Beschwerde zurückzuweisen ist (Hinweis B 20.9.1990, 90/06/0043).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONVerfahrensrecht AVG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991190271.X01

Im RIS seit

24.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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