RS Vwgh 1992/4/28 90/08/0059

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Veröffentlicht am 28.04.1992
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §500;
ASVG §502 Abs4;

Rechtssatz

Der Begünstigung für die Zeit einer nach dem 9.5.1945 von Österreich aus vorgenommenen Auswanderung steht der Umstand entgegen, daß durch die Rückkehr nach Österreich nach dem 9.5.1945 die Voraussetzungen für die Erfüllung des Begriffes "Auswanderung" weggefallen sind, dies unabhängig von Ursachen und Motiven oder etwaiger Wohnsitzbegründung in Österreich (Hinweis E 10.5.1972, 1966/71).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990080059.X04

Im RIS seit

28.04.1992

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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