RS Vwgh 1992/4/29 90/13/0228

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Veröffentlicht am 29.04.1992
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Index

21/02 Aktienrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

AktG 1965 §133 Z2;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;
EStG 1972 §6 Z2;

Rechtssatz

Nach dem sich aus § 133 Z 2 zweiter Satz AktG iVm § 5 EStG 1972 sowie unmittelbar aus § 6 Z 2 zweiter Satz EStG 1972 ergebenden Bilanzierungswahlrecht trifft den im Handelsregister eingetragenen Gewerbetreibenden für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, welche der Abnutzung nicht unterliegen, die PFLICHT zum Ansatz des niedrigeren Teilwertes nur dann, wenn der Teilwert erheblich und dauernd unter den Herstellungskosten oder Anschaffungskosten liegt, während ihm das RECHT zum Ansatz des niedrigeren Teilwertes unbenommen bleibt, wenn diese Bedingungen auch nicht vorliegen

(Hinweis E 27.6.1989, 88/14/0126).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130228.X07

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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