RS Vwgh 1992/4/29 89/17/0170

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Veröffentlicht am 29.04.1992
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Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

ViehWG §13 Abs2 idF 1984/264;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/17/0190 E 23. September 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Als "Betriebsnachfolger" gem § 13 Abs 2 ViehWG ist jene Person zu verstehen, die den Betrieb oder einen organisatorisch selbstständigen Teilbetrieb des Betriebsvorgängers auf Grund eines Veräußerungsgeschäftes (von Veräußerungsgeschäften) mit ihm erworben hat. (Hinweis auf E VS vom 30.11.1983, 82/08/0021, VwSlg 11241 A/1983)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989170170.X02

Im RIS seit

06.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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