RS Vwgh 1992/4/29 92/13/0094

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Veröffentlicht am 29.04.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §73;

Rechtssatz

Auch an eine Behörde, bei der weder ein Akt noch eine Steuernummer eröffnet ist, kann eine Mitteilung über die Verlegung des Wohnsitzes gerichtet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992130094.X02

Im RIS seit

29.04.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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