RS Vwgh 1992/4/30 92/02/0101

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Veröffentlicht am 30.04.1992
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs4 lita;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Zu einer Vermutung der Alkoholisierung berechtigte bereits der Umstand, wonach einerseits der Unfallgegner des Besch den Sicherheitswacheorganen gegenüber angab, er habe den Eindruck gehabt, der Besch sei alkoholisiert gewesen, und andererseits die Sicherheitswacheorgane im Zeitpunkt der Atemluftprobe Alkoholisierungsmerkmale beim Besch feststellten.

Schlagworte

Alkotest Voraussetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020101.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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