RS Vwgh 1992/4/30 92/02/0003

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Veröffentlicht am 30.04.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §9;
VStG §3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/02/0004

Rechtssatz

Die Frage der Zurechnungsfähigkeit des Besch im Tatzeitpunkt (§ 3 VStG) ist von der Frage seiner Prozeßfähigkeit im Verhandlungszeitpunkt (§ 24 VStG iVm § 9 AVG) zu trennen (Hinweis E 29.3.1989, 89/02/0014).

Schlagworte

Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020003.X02

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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