RS Vwgh 1992/4/30 90/10/0039

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Veröffentlicht am 30.04.1992
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Index

L40011 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung
Polizeistrafen Burgenland
L40051 Prostitution Sittlichkeitspolizei Burgenland
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

PolStG Bgld 1986 §13 Abs1;
VStG §16 Abs1;
VStG §19a;
VStG §35 litc;
VStG §44a Z3;

Rechtssatz

Eine Festnahme nach § 35 litc VStG ist im Rahmen des Strafausspruches gem § 19a VStG zu berücksichtigen, wenn ein gewisser Zusammenhang mit der verwaltungsbehördlich geahndeten Tat besteht und eine Anrechnung in einem Verfahren vor den ordentlichen Gerichten nicht erfolgt ist.

Schlagworte

Strafnorm Mängel im Spruch Ersatzfreiheitsstrafe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990100039.X08

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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