RS Vwgh 1992/4/30 91/10/0081

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Veröffentlicht am 30.04.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z30;
ForstG 1975 §85 Abs1 lita;
ForstG 1975 §85 Abs1 litb;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter einer zusammenhängenden Fläche iSd

§ 85 Abs 1 lit a ForstG 1975 kann nur eine das kritische Ausmaß von einem halben Hektar erreichende Fläche gemeint sein, die nicht von Kahlflächen unterbrochen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991100081.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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