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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §8 Abs2;Rechtssatz
Abweichungen der Ausführung einer wirtschaftlichen Anlage (hier Wirtschaftsweg) vom Projekt bieten, soweit hiedurch für die betroffene Partei keine Mehrkosten entstehen, keinen rechtlich begründeten Anlaß dafür, die Bezahlung von für das betreffende Vorhaben bereits anteilsmäßig rechtskräftig festgelegten Interessentenbeiträgen zu verweigern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989070102.X01Im RIS seit
04.05.1992