RS Vwgh 1992/5/5 87/14/0087

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Veröffentlicht am 05.05.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §27 Abs2 Z1 idF 1980/563;

Rechtssatz

Die Einkunftsermittlungsvorschriften beruhen auf einer nominellen, dh von den Nennbeträgen ausgehenden Geldwertrechnung. Der Nennbetrag ist der im Vertrag ursprünglich vereinbarte Betrag, von dem die Abgabenbehörde bei der Ermittlung des nominellen Mehrbetrages auszugehen hat. Die Heranziehung des auf Grund der Wertsicherungsklausel sich stets ändernden Betrages mit dem Stichtag 31.12.1980 findet im Gesetz keine Deckung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1987140087.X02

Im RIS seit

05.05.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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