RS Vwgh 1992/5/12 92/08/0061

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Veröffentlicht am 12.05.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §314;
AVG §56;
AVG §68 Abs1;
AVG §69 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Vorschreibung eines Überweisungsbetrages gem § 314 ASVG ist ein Bescheid, der von der Behörde (abgesehen von den Voraussetzungen der §§ 68 oder 69 AVG) nicht mehr widerrufen, oder aufgehoben, abgeändert oder für nichtig erklärt werden kann (Hinweis E 24.3.1992, 91/08/0141).

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992080061.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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