RS Vwgh 1992/5/14 92/16/0013

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.05.1992
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §161 Abs2;
BAO §208 Abs2;
B-VG Art130 Abs2;
ErbStG §11;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 1/1993, S 42-44;

Rechtssatz

Es kommt für das Vorliegen der objektiven Möglichkeit einer sachgerechten Abgabenfestsetzung nicht darauf an, auf welche Weise die Abgabenbehörde erster Instanz eine aktenmäßige Erfassung der Vorschenkungen iSd § 11 ErbStG sicherstellen kann, zumal sie in Bemessungsfällen, in denen keine Angaben über Vorschenkungen enthalten sind, nach § 161 Abs 2 BAO vorgehen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992160013.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten