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50 GewerberechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / GesetzRechtssatz
GewO 1973; Beschränkung der Aufstellung von bestimmten Automaten an näher bezeichneten Orten zum Schutz unmündiger Minderjähriger gemäß §52 Abs4 und der hierauf gestützten V des Bürgermeisters der Marktgemeinde Lustenau vom 27. Juni 1982GewO 1973; Beschränkung der Aufstellung von bestimmten Automaten an näher bezeichneten Orten zum Schutz unmündiger Minderjähriger gemäß §52 Abs4 und der hierauf gestützten römisch fünf des Bürgermeisters der Marktgemeinde Lustenau vom 27. Juni 1982
Keine Bedenken gegen diese Regelung im Hinblick auf Art10 Abs1 Z8 B-VG, Art7 Abs1 und Art6 StGG; Wesensgehalt der Grundrechte; V nicht gesetzwidrig; keine denkunmögliche oder willkürliche GesetzesanwendungKeine Bedenken gegen diese Regelung im Hinblick auf Art10 Abs1 Z8 B-VG, Art7 Abs1 und Art6 StGG; Wesensgehalt der Grundrechte; römisch fünf nicht gesetzwidrig; keine denkunmögliche oder willkürliche Gesetzesanwendung
Schlagworte
Kompetenz Bund - Länder, Gewerberecht, Automaten, Kompetenz Bund - Länder Gewerbe und Industrie, Zivilrecht, Rechts- und Handlungsfähigkeit, Bescheiderlassung, Erwerbsausübungsfreiheit, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Geltungsbereich (zeitlicher) einer VerordnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1984:B410.1983Dokumentnummer
JFR_10159384_83B00410_01