RS Vwgh 1992/5/19 91/11/0109

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Veröffentlicht am 19.05.1992
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Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 litc;
KFG 1967 §66 Abs3;
KFG 1967 §73 Abs2;
SGG §12 idF 1985/184 ;

Rechtssatz

Im Sinne der Wertungsvorschrift des § 66 Abs 3 KFG ist im Hinblick auf die große Menge (260 Gramm Kokain) des in Verkehr gebrachten Suchtgiftes die Verwerflichkeit, welche durch die gewerbsmäßige Begehung und durch den längeren Zeitraum (fast ein halbes Jahr) der Begehung erhöht wird, und die Gefährlichkeit des strafbaren Verhaltens gegeben (Hinweis E 14.6.1988, 87/11/0239).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991110109.X02

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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