RS Vwgh 1992/5/19 91/11/0055

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Veröffentlicht am 19.05.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AVG §71 Abs1;
IESG §6 Abs1 idF 1986/395;
IESGNov 1986;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/11/0234 E 24. Oktober 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Das durch die Nov BGBl 1986/395 eingeführte Nachsichtsverfahren sollte die bis dahin bestandene Möglichkeit, die Folgen der Versäumung der Antragsfrist durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand iSd § 71 AVG zu beseitigen, erweitern, sodass jedenfalls dann, wenn ein Wiedereinsetzungsgrund vorliegt, die Nachsicht zu gewähren ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991110055.X01

Im RIS seit

19.05.1992

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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