RS Vwgh 1992/5/19 92/14/0011

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Veröffentlicht am 19.05.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §19 Abs2;

Rechtssatz

Der Abfluß eines zur Einziehung in Auftrag gegebenen Betrages tritt im Hinblick auf die Verfügungsmacht des Auftraggebers über das Bezugskonto erst im Zeitpunkt der Durchführung der Abbuchung ein (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch, 02te Auflage, § 19 Textziffer 20).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140011.X04

Im RIS seit

19.05.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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