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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §19 Abs2;Rechtssatz
Der Abfluß eines zur Einziehung in Auftrag gegebenen Betrages tritt im Hinblick auf die Verfügungsmacht des Auftraggebers über das Bezugskonto erst im Zeitpunkt der Durchführung der Abbuchung ein (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch, 02te Auflage, § 19 Textziffer 20).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140011.X04Im RIS seit
19.05.1992