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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/01/0464Rechtssatz
Der vom Asylwerber geäußerten Befürchtung, wegen Übertretung paßrechtlicher bzw sonstiger den Aufenthalt vietnamesischer Staatsbürger im Ausland regelnder Vorschriften bestraft zu werden, ist entgegenzuhalten, daß eine allenfalls aus diesen Gründen drohende Bestrafung für die Frage seiner Anerkennung als Flüchtling ohne Bedeutung ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010463.X03Im RIS seit
03.04.2001