RS Vwgh 1992/5/20 92/01/0406

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Veröffentlicht am 20.05.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §63 Abs5;
AVG §66 Abs4;
AVG §71 Abs1;
AVG §72 Abs1;

Rechtssatz

Der Umstand der Einbringung eines Wiedereinsetzungsantrags vermag zumindest bis zur Entscheidung über diesen Antrag an der Richtigkeit des angefochtenen Bescheides betreffend die Zurückweisung einer Berufung als verspätet nichts zu ändern (E 23.10.1986, 85/02/0251, VwSlg 12275 A/1986).

Schlagworte

Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010406.X01

Im RIS seit

20.05.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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