RS Vwgh 1992/5/20 91/01/0216

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Veröffentlicht am 20.05.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die Rückkehr eines Asylwerbers in sein Heimatland (hier Rumänien) von einem Auslandsaufenthalt spräche nur dann gegen die Annahme wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung, wenn der Asylwerber nach dem Zeitpunkt der behaupteten Verfolgungshandlung wieder in sein Heimatland (Rumänien) zurückgekehrt wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991010216.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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