RS Vwgh 1992/5/20 92/01/0353

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Veröffentlicht am 20.05.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
AVG §45 Abs2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Aus der Stellung eines Asylantrags erst längere Zeit nach der Einreise in das Bundesgebiet kann nicht ohne weiteres der Schluß gezogen werden, die Angaben des Asylwerbers wären unglaubwürdig.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010353.X01

Im RIS seit

20.05.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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