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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Aus der Stellung eines Asylantrags erst längere Zeit nach der Einreise in das Bundesgebiet kann nicht ohne weiteres der Schluß gezogen werden, die Angaben des Asylwerbers wären unglaubwürdig.
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010353.X01Im RIS seit
20.05.1992