RS Vwgh 1992/5/20 91/12/0140

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.1992
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §18;

Rechtssatz

Gezählt und gemessen werden können nur Tätigkeiten, die gleichartig sind und im Regelfall auch den gleichen Zeitaufwand erfordern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120140.X06

Im RIS seit

16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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