RS Vwgh 1992/5/20 88/12/0037

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Veröffentlicht am 20.05.1992
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §28;
PG 1965 §40a;

Rechtssatz

Die Ausnehmung des 13ten und 14ten Monatsgehaltes bezieht sich auf die Ermittlung des zum Ruhen führenden Entgelts aus unselbständiger Tätigkeit, nicht aber auf die Konsequenzen des teilweisen Ruhens des Ruhe(Versorgungs)bezuges für die Bemessung der Sonderzahlung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988120037.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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