RS Vwgh 1992/5/20 91/12/0140

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Veröffentlicht am 20.05.1992
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §18;

Rechtssatz

Knüpft eine Nebengebühr an eine "Normalleistung" - wie sie § 18 GehG umschreibt - an, so verbietet es sich, sie einem Beamten zu gewähren, bei dem die Normalleistung überhaupt nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand festgestellt werden kann (Hinweis E VfGH 11.12.1986, B 650/85).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120140.X01

Im RIS seit

16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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