RS Vwgh 1992/5/20 91/12/0140

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.1992
beobachten
merken

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §18;

Rechtssatz

Aus der Anzahl der erledigten Akten allein kann kein Schluß dahin gezogen werden, daß für die Leistungen des Beamten ihrer Art nach die Ermittlung einer mengenmäßigen Normalleistung möglich ist, wie dies die Bestimmung des § 18 Abs 1 GehG voraussetzt (Hinweis E 21.3.1983, 82/12/0037).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120140.X04

Im RIS seit

16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten