RS Vwgh 1992/5/20 89/12/0072

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Veröffentlicht am 20.05.1992
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §18;

Rechtssatz

Bei einer großen Vielzahl der einzelnen Dienstverrichtungen des Beamten (dienstliche Tätigkeiten, die zu einem wesentlichen Teil nicht bloß bestimmte Einzeltätigkeiten umfassen, sondern ganze Tätigkeitsbereiche) ist die Ermittlung einer mengenmäßigen Normalleistung nicht möglich (Hinweis E 17.3.1986, 85/12/0072).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989120072.X02

Im RIS seit

16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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