RS Vwgh 1992/5/20 92/01/0353

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Veröffentlicht am 20.05.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Allgemeine Benachteiligungen auf Grund der Religionszugehörigkeit können nur dann als konkrete, gegen den Asylwerber gerichtete Verfolgungshandlungen gewertet werden, wenn sie dessen Lebensgrundlage massiv bedrohen

(Hinweis E 11.10.1989, 89/01/0161).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010353.X02

Im RIS seit

20.05.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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