RS Vwgh 1992/5/20 92/01/0259

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Veröffentlicht am 20.05.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Allein die Tatsache, daß sich ein Asylwerber in seiner Heimat wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage regimekritisch äußert und deshalb (wenn auch wiederholt) kurzfristig inhaftiert, dann aber wieder freigelassen wurde, und der Verdacht naheliegt, daß er auch seinen Arbeitsplatz verlieren werde, stellt noch keine Situation dar, die aus objektiver Sicht den weiteren Verbleib in seiner Heimat als unerträglich erscheinen ließe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010259.X03

Im RIS seit

20.05.1992

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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