RS Vwgh 1992/5/20 90/12/0313

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Veröffentlicht am 20.05.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §13 Abs3 Z2;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein Fernbleiben des Beamten vom Dienst ist dann eigenmächtig, wenn keine ausdrückliche oder stillschweigende Gestattung vorliegt (Hinweis E 23.1.1968, 1436/67).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990120313.X03

Im RIS seit

04.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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